Aktuelle Informationen zur Psychotherapie-Reform
Das neue Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) wird zum 1. September 2020 in Kraft treten. Aktuelle Informationen sind auf der Seite https://psychotherapie.dgps.de/ unter dem Reiter „Psychotherapie-Reform“ zu finden. Dieses Gesetz gilt für alle Studierenden, die nach dem 1. September 2020 ein Studium Psychologie beginnen und das Berufsziel „Psychotherapeut*in“ verfolgen. Studierende, die ein Studium zum WiSe 2020/21 neu beginnen, können nur noch über Bachelor- und Masterstudiengänge zur Approbation gelangen, welche die Erfordernisse der Approbationsordnung 2020 erfüllen. Für Studierende, die vor dem 1. September 2020 in einen Psychologie Studiengang eingeschrieben sind, hingegen gilt bis 2032 weiterhin das PsychThG in seiner Fassung von 1999 (die Ausbildung zum*zur Psychotherapeut*in muss bis zum 1. September 2032 abgeschlossen werden).
Ein an das neue PsychThG angepasster polyvalenter Bachelor-Studiengang Psychologie befindet sich in Vorbereitung (Akkreditierung) und wird zum Wintersemester 2020/21 im Department Psychologie an der Friedrich-Alexander-Universität starten. Er ermöglicht es Studierenden, nach erfolgreichem Abschluss anschließend in einen ebenfalls die Anforderungen des PsychThG erfüllenden „klinischen“ Masterstudiengang mit anschließender Approbationsprüfung zu wechseln. Aber er ist inhaltlich auch hinreichend breit angelegt, um Studierende, die kein Berufsziel „Psychotherapeut*in“ verfolgen, nachhaltig auszubilden und für weiterführende, nicht-klinische Masterstudiengänge in der Psychologie sehr gut vorzubereiten.