Das Institut für Psychologie verabschiedet Grundsätze zur Autor_innenschaft
In der letzten Sitzung der Kollegialen Leitung hat sich das Institut für Psychologie eine Leitlinie in Form von Grundsätzen zur Autor_innenschaft gegeben. Diese Grundsätze greifen die Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für Psychologie und der Deutschen Forschungsgemeinschaft auf und konkretisieren sie für die Arbeit in der psychologischen Forschung am Erlanger Institut. Grundsätzlich gilt dabei, dass nur Personen, die Wesentliches zu einer Forschungsarbeit beitragen, auch als (Ko)Autor_innen berücksichtigt werden, so sie dies wünschen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Studierende, Doktorand_innen, Postdocs oder Professor_innen handelt, sondern allein, ob die Person etwas Substanzielles zur Forschung beigetragen hat. Forschung ist für uns der „empirische Ernstfall“, egal, ob es sich um eine Bachelorarbeitsprojekt oder ein Multistudien-Untersuchung im Rahmen eines Promotionsprojekts handelt. Wir finden, dass jede_r, der oder die tatkräftig zum Zustandekommen von Forschungsbefunden beigetragen hat, auch ein Recht hat, auf darauf basierenden Publikationen (Ko)Autor_in zu sein.