Wechseloption für Studierende des Jahrgangs 2019/20 in den polyvalenten Bachelor
Jetzt ist es offiziell: Studierende, die im WS 2019/20 noch nach alter Bachelorprüfungsordnung das Psychologiestudium in Teilzeit oder Vollzeit begonnen haben, können bis zum 15. November 2021 einen schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss richten, um nachträglich in den neuen polyvalenten Bachelor zu wechseln. Allerdings bedeutet dies auch, dass sie Veranstaltungen in der klinischen Psychologie und Biopsychologie sowie ein Modul (Grundlagen der Medizin) nachholen müssen und ggf. bei der Wahl des Praktikums darauf achten müssen, dass dieses den Anforderungen der Approbationsordnung entspricht. Der Wechsel macht Sinn für Studierende, die wissen, dass sie in jedem Fall den Ausbildungsweg zum/zur Psychotherapeuten/in einschlagen wollen und dies nach der neuen Approbationsordnung tun wollen. Er macht keinen Sinn für Studierende, deren berufliche Interessen anders gelagert sind oder die den Weg zur Psychotherapie nach altem Modell in Erwägung ziehen.