Anerkennung von Studienleistungen
Beauftragter des Prüfungsausschusses für die Anerkennung von Studienleistungen der Psychologie ist Dr. Martin Schmucker.
Fachfremde Leistungen für den Ergänzungsbereich sind beim jeweiligen Fach zur Anerkennung vorzulegen, ggf. zusätzlich mit entsprechendem Antrag auf genehmigungspflichtigem Nebenfach.
Alle Formulare für die Anerkennung ggf. dem Antrag auf genehmigungspflichtiges Nebenfach sind zu finden unter „Weitere Formulare“ im Bereich Formulare, Informationen und Downloads, ebenso finden Sie dort unter „Informationen zum Studium“ das Modulhandbuch.
Prüfungs- und Studienleistungen, die an anderen Hochschulen und/oder aus anderen Studiengängen nachgewiesen werden, können für das Psychologiestudium an der Universität Erlangen-Nürnberg anerkannt werden, wenn sie in Inhalt, Umfang und Anforderungen denen des Psychologiestudiums an der Universität Erlangen-Nürnberg vergleichbar sind.
Allgemeine Informationen zum Studium finden Sie unter Studium Psychologie – Bachelor-Studiengang. Insbesondere gibt das Modulhandbuch einen Überblick über das Studium.
Eine Zulassung zu einem höheren Semester des Studienganges B.Sc. Psychologie setzt das Vorliegen anrechenbarer Leistungen voraus, auf deren Grundlage eine Einstufung vorgenommen wird. Leistungen können angerechnet werden, wenn sie in Inhalt, Umfang und Anforderungen mit den im Rahmen des B.Sc.-Psychologie-Studiums an der Universität Erlangen-Nürnberg vergleichbar sind.
Die Semestereinstufung erfolgt auf Grundlage einer individuellen Prüfung der erbrachten Leistungen. Sie orientiert sich an den folgenden Kriterien:
- Einstufung in das 2. Semester: Es werden Leistungen nachgewiesen, die im Umfang von mind. 15 ECTS (ohne Nebenfach) angerechnet werden können. Diese sollen u.a. Leistungen umfassen, die den Veranstaltungen „Einführung in die Psychologie“, „Einführung in die Forschungsmethoden der Psychologie“ sowie „Statistik I“ äquivalent sind (s. Modulhandbuch).
- Einstufung in das 3. Semester: Es werden Leistungen nachgewiesen, die im Umfang von mind. 45 ECTS (ohne Nebenfach) angerechnet werden können. Diese sollen u.a. Leistungen umfassen, die den Modulen 1 & 2 äquivalent sind (s. Modulhandbuch).
- Einstufung in das 4. Semester: Es werden Leistungen nachgewiesen, die im Umfang von mind. 75 ECTS (ohne Nebenfach) angerechnet werden können. Diese müssen in jedem Fall jene Leistungen beinhalten, die im Rahmen der Grundlagen- und Orientierungsprüfung verlangt werden (s. Modulhandbuch).
- Einstufung in das 5. Semester: Es werden Leistungen nachgewiesen, die im Umfang von mind. 105 ECTS angerechnet werden können. Diese müssen in jedem Fall jene Leistungen beinhalten, die im Rahmen der Grundlagen- und Orientierungsprüfung verlangt werden.
- Einstufung in das 6. Semester: Es werden Leistungen nachgewiesen, die im Umfang von mind. 150 ECTS angerechnet werden können. Diese müssen in jedem Fall jene Leistungen beinhalten, die im Rahmen der Grundlagen- und Orientierungsprüfung verlangt werden.
Maßgeblich ist immer der anzuerkennende Umfang (z.B. können Leistungen für das Modul 2 „Statistik“ mit max. 10 ECTS angerechnet werden, auch wenn die anderswo für diesen Inhaltsbereich erbrachten Leistungen einen höheren Umfang haben).
Der Antrag auf Anerkennung kann formlos (für einen Einstufungsbescheid unter Angabe des Semesters, für das eine Einstufung angestrebt wird) erfolgen. Für die Anerkennung müssen die erforderlichen Nachweise im Original oder als beglaubigte Kopie eingereicht werden. Darüber hinaus sollen Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, die Inhalte, Umfang und Prüfungsmodalitäten der zugrunde liegenden Veranstaltungen/Prüfungen darlegen.
Wird die Anerkennung für einen Fach-/Ortswechsel benötigt, sollte sie so früh wie möglich beantragt werden, da zur Immatrikulation der darauf beruhende Einstufungsbescheid erforderlich ist und eine kurzfristige Bearbeitung der Anerkennung nicht zugesichert werden kann.
Für Fach-/Ortswechsel: Unabhängig von dem Antrag auf Anerkennung ist eine Bewerbung bei der Zulassungsstelle nötig. Dabei sind die Bewerbungsfristen zu beachten. Informieren Sie sich bitte dazu sowie wegen weiterer Details der Bewerbung direkt bei der Zulassungsstelle).