B.Sc. Psychologie: Studienbeginn ab WS 17/18
Grundlegend für die Organisation des Studiums sind das Modulhandbuch und die Fachprüfungsordnung (FPO).
Hilfreich für den Einstieg ins Studium sind die Informationen für die Erstsemester, das Handout und die Präsentationsfolien zur Einführungsveranstaltung.
Diese können im Bereich Formulare, Informationen und Downloads unter Informationen zum Studium nachgelesen werden.
- Wer das Modul 20 („Praxismodul“ / „Psychologie in der Praxis“ / „Berufsqualifizierende Tätigkeit I“) dieses Sommersemester erfolgreich abschließen möchte, reicht den Nachweis für die Versuchspersonenstunden bis spätestens 15.7. beim Sekretariat Sozialpsychologie (Frau Sabine Reiner) ein und den Praktikumsbericht bis spätestens 22.7. per Mail unter ifp-praktikumsberichte@fau.de.Falls Sie am 22.7. noch im Praktikum sind und Sie deswegen die Frist nicht einhalten können, aber dennoch die Leistung für die Masterbewerbung benötigen, melden Sie sich bitte frühzeitig unter ifp-praktikumsberichte@fau.de.
Bitte beachten Sie diese Fristen, da ansonsten aufgrund von Urlaubszeiten eine fristgerechte Anrechnung nicht gewährleistet werden kann!
Für den Studiengang B.Sc. schreibt Modul 20 des Modulhandbuchs ein 6-wöchiges externes Praktikum vor. Über den Aufenthalt ist ein Bericht anzufertigen.
Inhalt
Eine Praktikumsstelle soll die Möglichkeit bieten, die im Studium erworbenen Kenntnisse unter fachlicher Anleitung in die Praxis umzusetzen sowie praktisch-psychologische Tätigkeiten kennenzulernen und in Beziehung zu den im Studium gelernten psychologischen Theorien zu setzen.
Ein Praktikum, das außerhalb des Psychologiestudiums abgeleistet worden ist, z. B. während eines anderen Studiums oder einer Berufsausbildung, kann nicht als Pflichtpraktikum anerkannt werden.
Betreuung
Der Praktikant / die Praktikantin muss durch einen Psychologen mit B.Sc., M.Sc. oder Diplomabschluss betreut werden. Die Betreuung durch einen Mediziner (auch mit der Zusatzbezeichnung „Psychotherapie“) oder Wirtschaftspsychologen erfüllt nicht die Kriterien zur Anerkennung des Pflichtpraktikums.
Beginn
Vollzeitstudium: Frühestens in der vorlesungsfreien Zeit am Ende des dritten Semesters, in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit am Ende des fünften Semesters.
Teilzeitstudium: Frühestens in der vorlesungsfreien Zeit am Ende des fünften Semesters, in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit am Ende des 11. Semesters.
Ein Praktikum, das vor den genannten Zeitpunkten abgeleistet worden ist (z. B. im 1., 2. FS Vollzeit oder vor dem 5. FS Teilzeit) kann nicht als Pflichtpraktikum anerkannt werden.
Dauer
Sechs Wochen, d.h. mindestens 240 Arbeitsstunden. Es gibt zwei Varianten, diese abzuleisten:
- Vollzeit: 1 x 6 Wochen (bzw. 240 Stunden) in einer Institution
- Teilzeit: 240 Stunden auf mehrere Wochen/Monate verteilt in einer Institution
Die FAU Erlangen-Nürnberg befürwortet einen längeren Praktikumsaufenthalt. Es erfolgt jedoch keine gesonderte Anrechnung der über das erforderliche Maß (240) hinausgehenden Stunden. Die Zahl der tatsächlich geleisteten Stunden kann auf dem Bestätigungsformular des Praktikumgebers vermerkt werden.
Formulare / Bestätigungen
Alle notwendigen Vordrucke finden Sie unter Formulare, Informationen und Download.
Unfallversicherung
Studierende sind während des Pflichtpraktikums nicht durch die Universität unfallversichert, sondern müssen sich diesbezüglich an die Praktikumsstelle wenden.
Ausführliche Erläuterungen finden Sie bei den Formularen zum Praktikum im Downloadbereich.
Erläuterung zu Praktikumsbestätigungen
⇒ Bestätigung des Pflichtpraktikums für die Praktikumsstelle
Viele Praktikumsstellen verlangen eine Bestätigung, dass das Praktikum Bestandteil des Psychologie-Studiums ist. Falls Ihre Praktikumsstelle eine Unterschrift oder eine personalisierte Bestätigung benötigt, fragen Sie beim Sekretariat des Prüfungsausschusses (Martina Schön, Lehrstuhl Gesundheitspsychologie) nach. Es wird lediglich die in der Prüfungsordnung aufgeführte Mindestdauer des Pflichtpraktikums bestätigt (sechs Wochen bzw. 240 Stunden), nicht jedoch diejenigen Anteile eines Praktikums, die darüber hinausgehen.
⇒ Bestätigung Ihres Pflichtpraktikums durch den Praktikumsgeber
Um Ihr Praktikum anerkennen zu lassen, müssen dem Prüfungsausschuss neben dem Praktikumsbericht auch die Praktikumsbestätigung der Praktikumsstelle mit Originalunterschrift und Stempel vorliegen.
Bitte behalten Sie für sich eine Kopie der Praktikumsbestätigung, da bei einigen Bewerbungen zum Master diese beigelegt werden muss.
Der Praktikumsbericht
soll mindestens fünf ganze (!) und maximal 20 Seiten Fließtext ohne Deckblatt/Literaturangaben o.ä. umfassen und in deutscher Sprache verfasst sein (Formatierung: Arial 12pt, Seitenränder 2 cm, Zeilenabstand 1,5, Überschriften in Textgröße, ggf. fett/farbig formatiert; keine Aufzählungen!).
Er soll in folgende drei Kapitel unter den nachstehenden Überschriften gegliedert sein:
- Beschreibung der Praktikumsstelle (Umfang mindestens eine Seite)
- Beschreibung der Praktikumstätigkeiten (Umfang mindestens zwei Seiten)
- persönliche Bewertung des Praktikums (Umfang ein bis zwei Seiten)
Den Bericht reichen Sie bitte im PDF- oder Wordformat per Email ein (ifp-praktikumsberichte@fau.de).
Nach Abschluss des Praktikums
Das Modul „Psychologie in der Praxis“ besteht aus einer Modulprüfung. Deshalb ist es zwingend notwendig, dass der Nachweis über die erbrachten Versuchspersonenstunden mindestens drei Wochen vorher abgegeben wurde!
Folgende Unterlagen benötigen wir nach Beendigung des Praktikums von Ihnen:
- Praktikumsbestätigung auf unserem Vordruck im Original
- Praktikumsbericht im PDF- oder Wordformat per Email (ifp-praktikumsberichte@fau.de)
Die Bestätigung werfen Sie bitte in unseren Briefkasten in der Nägelsbachstr. 49a (Erdgeschoss) oder senden sie mit der Post (Kontakt: Marlis Gerdes, Lehrstuhl Gesundheitspsychologie). Legen Sie keine Zeugnisse bei.
Zeitraum für die Einreichung: drei Monate nach Beendigung des Praktikums.
Die ECTS-Punkte werden in der Regel in zwei bis drei Wochen nach Abgabe der Unterlagen gutgeschrieben.
Bitte behalten Sie für sich eine Kopie der Praktikumsbestätigung, da bei einigen Bewerbungen zum Master diese beigelegt werden muss.
Bitte beachten: Wenden Sie sich bei organisatorischen Fragen zuerst an das Sekretariat des Prüfungsausschusses, Martina Schön. Viele Fragen können schon dort beantwortet werden. Ansonsten wird Ihre Anfrage an die Praktikumsbeauftragte weitergeleitet.
Dipl.-Psych. Marlis Gerdes
Lehrstuhl für Gesundheitspsychologie
Nägelsbachstr. 49a, Raum 3.111, 91052 Erlangen
marlis.gerdes@fau.de
Informationen
- Das Praxismodul (Modul 20) schreibt die Ableistung von 20 Versuchspersonenstunden vor.
- Sie können sich in eine „Mailing-Liste“ auf StudOn eintragen, um über laufende Studien informiert zu werden. (Link)
- In den FAQs finden Sie alle wichtigen Informationen dazu (FAQs).
- Das Formular „Nachweis der Versuchspersonenstunden“ müssen Sie nach Ableistung der VP-Stunden im Sekretariat der Sozialpsychologie (Nägelsbachstr. 49 b, 2. OG) abgeben. Fertigen Sie davon vorher eine Kopie für Ihre Unterlagen. Den Vordruck des Nachweises finden Sie unter „Weitere Formulare“ im Bereich Formulare, Informationen und Download.
Ansprechpartnerin
Lesen Sie bitte vor Kontaktaufnahme mit der Modulverantwortlichen die FAQs.
Bachelorarbeit
Im 6. FS Vollzeit bzw. 12. FS Teilzeit ist das Modul „Bachelorarbeit“ im Studienplan vorgesehen. Hierbei handelt es sich um eine angeleitete Bearbeitung eines Problems in einem Spezialgebiet der Psychologie mit den Standardmethoden des Fachs. Damit soll der Nachweis erbracht werden, dass Studierende in einer begrenzten Zeit eine eng umgrenzte, in der Regel empirische Fragestellung, angemessen bearbeiten und dokumentieren kann.
Es wird empfohlen, sich bereits zu Beginn des 5. FS/10. FS um ein Thema zu Bemühen. Informationen und Themen zur Bachelorarbeit finden Sie bei den meisten Arbeitsgruppen auf deren Website oder in Form von Aushängen am Lehrstuhl.
Bei externen Abschlussarbeiten ist es erforderlich, eine/n interne/n Betreuer/in aus dem Kreis der prüfungsberechtigten Dozenten/innen des Instituts für Psychologie zu suchen.
Die Themenvergabe erfolgt dann nach Rücksprache mit der/dem externen Betreuer/in (der/die mindestens einen Diplom- oder Masterabschluss in Psychologie haben muss) durch den/die interne/n Betreuer/in. Auch die Bewertung der Arbeit nach Abgabe erfolgt durch den/die interne/n Betreuer/in.
Das formelle Prozedere bei der Anmeldung einer externen Abschlussarbeit entspricht also dem Vorgehen bei Anmeldung einer internen Abschlussarbeit. Die Einbeziehung der externen Betreuung erfolgt in Absprache mit der internen Betreuung, bei der die Verantwortung für die Arbeit und ihre Bewertung obliegt.
Bitte machen Sie sich vor Beginn der Bachelorarbeit mit den nachstehenden Informationen vertraut. Zu finden unter „Formulare zur Abschlussarbeit“ im Bereich: Formulare, Informationen und Download
- Hinweise zum Erstellen von Abschlussarbeiten
- Bewertungsrichtlinien für Abschlussarbeiten
- Informationen zur Bachelorarbeit