M.Sc. Psychologie: Studienbeginn ab WS 17/18
Grundlegend für die Organisation des Studiums sind das Modulhandbuch und die Fachprüfungsordnung (FPO).
Hilfreich für den Einstieg ins Studium sind die Präsentationsfolien zur Einführungsveranstaltung.
Diese können im Bereich Formulare, Informationen und Downloads unter Informationen zum Studium nachgelesen werden.
Für den Studiengang M.Sc. schreibt das Modul 20 „Externes Praktikum“ des Modulhandbuchs ein 6-wöchiges Vollzeitpraktikum vor. Über den Aufenthalt ist ein Bericht anzufertigen.
Inhalt
Eine Praktikumsstelle soll die Möglichkeit bieten, die im Studium erworbenen Kenntnisse unter fachlicher Anleitung in die Praxis umzusetzen sowie praktisch-psychologische Tätigkeiten kennenzulernen und in Beziehung zu den im Studium gelernten psychologischen Theorien zu setzen.
Ein Praktikum, das außerhalb des Psychologiestudiums abgeleistet worden ist, z. B. während eines anderen Studiums oder einer Berufsausbildung, kann nicht als Pflichtpraktikum anerkannt werden.
Betreuung
Der Praktikant / die Praktikantin muss durch einen Psychologen mit M.Sc. oder Diplomabschluss betreut werden. Die Betreuung durch einen Mediziner (auch mit der Zusatzbezeichnung „Psychotherapie“) oder Wirtschaftspsychologen erfüllt nicht die Kriterien zur Anerkennung des Pflichtpraktikums.
Beginn
Vollzeitstudium: Frühestens in der vorlesungsfreien Zeit am Ende des zweiten Semesters, in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit am Ende des dritten Semesters.
Dauer
Sechs Wochen, d.h. mindestens 240 Arbeitsstunden. Es gibt zwei Varianten, diese abzuleisten:
- Vollzeit: 1 x 6 Wochen (bzw. 240 Stunden) in einer Institution
- Teilzeit: 240 Stunden auf mehrere Wochen/Monate verteilt in einer Institution
Die FAU Erlangen-Nürnberg befürwortet einen längeren Praktikumsaufenthalt. Es erfolgt jedoch keine gesonderte Anrechnung der über das erforderliche Maß (240) hinausgehenden Stunden. Die Zahl der tatsächlich geleisteten Stunden kann auf dem Bestätigungsformular des Praktikumgebers vermerkt werden.
Formulare / Bestätigungen
Alle notwendigen Vordrucke finden Sie unter Formulare, Informationen und Download.
Unfallversicherung
Studierende sind während des Pflichtpraktikums nicht durch die Universität unfallversichert, sondern müssen sich diesbezüglich an die Praktikumsstelle wenden.
Ausführliche Erläuterungen finden Sie bei den Formularen zum Praktikum im Downloadbereich.
Erläuterung zu Praktikumsbestätigungen
⇒ Bestätigung des Pflichtpraktikums für die Praktikumsstelle
Viele Praktikumsstellen verlangen eine Bestätigung, dass das Praktikum Bestandteil des Psychologie-Studiums ist. Falls Ihre Praktikumsstelle eine Unterschrift darauf benötigt, fragen Sie beim Sekretariat des Prüfungsausschusses (Martina Schön) nach. Es wird lediglich die in der Prüfungsordnung aufgeführte Mindestdauer des Pflichtpraktikums bestätigt (sechs Wochen bzw. 240 Stunden), nicht jedoch diejenigen Anteile eines Praktikums, die darüber hinausgehen.
⇒ Bestätigung Ihres Pflichtpraktikums durch den Praktikumsgeber
Um Ihr Praktikum anerkennen zu lassen, müssen dem Prüfungsausschuss neben dem Praktikumsbericht auch die Praktikumsbestätigung der Praktikumsstelle mit Originalunterschrift und Stempel vorliegen.
Der Praktikumsbericht
soll mindestens fünf ganze (!) und maximal 20 Seiten Fließtext ohne Deckblatt/Literaturangaben o.ä. umfassen und in deutscher Sprache verfasst sein (Formatierung: Arial oder Times New Roman 12pt, Seitenränder 2 cm, Zeilenabstand 1,5, Überschriften in Textgröße, ggf. fett/farbig formatiert; keine Aufzählungen!).
Er soll in folgende drei Kapitel unter den nachstehenden Überschriften gegliedert sein:
- Beschreibung der Praktikumsstelle (Umfang mindestens eine Seite)
- Beschreibung der Praktikumstätigkeiten (Umfang mindestens zwei Seiten)
- persönliche Bewertung des Praktikums (Umfang ein bis zwei Seiten)
Den Bericht reichen Sie bitte im PDF- oder Wordformat per Email ein (ifp-msc-praktikumsberichte@fau.de). Bitte geben Sie im Praktikumsbericht Ihre Matrikelnummer an und schreiben Sie dazu, nach welcher Prüfungsordnung Sie studieren bzw. wann Sie mit Ihrem Master begonnen haben.
Nach Abschluss des Praktikums
Die Originalbestätigung ist im Sekretariat des Lehrstuhls Psychologische Diagnostik, Methodenlehre und Rechtspsychologie zu den Öffnungszeiten persönlich abzugeben oder postalisch zuzusenden (Kontakt). Legen Sie keine Zeugnisse bei und fertigen Sie für sich eine Kopie der eingereichten Unterlagen.
Den Bericht reichen Sie bitte im PDF- oder Wordformat per Email ein (ifp-msc-praktikumsberichte@fau.de).
Zeitraum für die Einreichung: drei Monate nach Beendigung des Praktikums.
Die ECTS-Punkte werden in der Regel in zwei bis drei Wochen nach Abgabe der Unterlagen gutgeschrieben.
Bitte beachten: Wenden Sie sich bei organisatorischen Fragen zuerst an das Sekretariat des Prüfungsausschusses, Martina Schön. Viele Fragen können schon dort beantwortet werden. Ansonsten wird Ihre Anfrage an die Praktikumsbeauftragte weitergeleitet.
PD Dr. Sabine Hommelhoff
Institut für Psychologie
Nägelsbachstr. 49c, Raum 6.316, 91052 Erlangen
sabine.hommelhoff@fau.de
Im 4. FS ist das Modul „Masterarbeit“ im Studienplan vorgesehen. Die Studierenden bearbeiten unter Betreuung durch einen wissenschaftlichen Mitarbeiter des Instituts für Psychologie eine (in der Regel) empirische Fragestellung in einem Spezialgebiet der Psychologie mit den Standardmethoden des Fachs innerhalb eines begrenzten Zeitraums.
Es wird empfohlen, sich bereits zu Beginn des 3. FS um ein Thema zu bemühen. Informationen und Themen zur Masterarbeit finden Sie bei den meisten Arbeitsgruppen auf deren Website oder in Form von Aushängen am Lehrstuhl.
Bei externen Abschlussarbeiten ist es erforderlich, eine/n interne/n Betreuer/in aus dem Kreis der prüfungsberechtigten Dozenten/innen der Lehreinheit Psychologie zu suchen. Die Themenvergabe erfolgt dann nach Rücksprache mit der/dem externen Betreuer/in (der/die mindestens einen Diplom- oder Masterabschluss in Psychologie haben muss) ) durch den/die interne/n Betreuer/in. Auch die Bewertung der Arbeit nach Abgabe erfolgt durch den/die interne/n Betreuer/in.
Das formelle Prozedere bei der Anmeldung einer externen Abschlussarbeit entspricht also dem Vorgehen bei Anmeldung einer internen Abschlussarbeit. Die Einbeziehung der externen Betreuung erfolgt in Absprache mit der internen Betreuung, bei der die Verantwortung für die Arbeit und ihre Bewertung obliegt.
Bitte machen Sie sich vor Beginn der Masterarbeit mit den Informationen vertraut.
- Hinweise zum Erstellen von Abschlussarbeiten
- Bewertungsrichtlinien für Abschlussarbeiten
Diese finden Sie bei Informationen, Formulare, Download unter dem entsprechenden Studiengang und dann weiter zu „Formulare zur Abschlussarbeit“.
Innerhalb des Masterstudiums können aufgrund des Numerus-Clausus-Status des Faches Psychologie für zusätzliche, über die notwendigen Pflicht- und Wahlmodule hinausgehende Lehrveranstaltungen des Instituts keine zusätzlichen Leistungspunkte/Teilnahmebestätigungen erworben werden, wenn die ECTS auch im Ergänzungsbereich bereits ausgeschöpft sind.
Von dieser Regelung ausgenommen sind Module und Veranstaltungen anderer Studiengänge. Eine Möglichkeit der Teilnahme an deren Veranstaltungen ist mit dem dortigen Dozenten/Prüfer abzuklären.
Leistungsnachweise können beim Prüfungsamt eingereicht werden und erscheinen dann im Transcript of Records unter „Zusatzleistungen“.
Im Falle, dass das Fach keine Leistungsnachweise ausstellt, können Sie sich vom Prüfungsamt über mein campus anmelden lassen. Bitte besorgen Sie sich vorher die entsprechenden Prüfungsnummern und eine Mitteilung des Dozenten, dass Sie sein Angebot belegen dürfen. Davon ausgenommen sind die Modulangebote der Fächer, die in den Studiengangsstrukturen (siehe Startseite mein campus ganz unten) bereits im Ergänzungsbereich unseres Studiengangs hinterlegt sind.