M.Sc. Psychologie: Studienbeginn ab WS 22/23
Am Institut für Psychologie besteht die Möglichkeit, im Master of Science ohne Schwerpunkt zu studieren oder sich zu spezialisieren (wird durch die Prüfungsanmeldung unter dem Wahlpflichtbereich des gewählten Schwerpunkts oder ohne Schwerpunkt im Anmeldesystem festgelegt). Mögliche Schwerpunkte sind
– Occupational Health Psychology
– Rechtspsychologie
– Biobehavioral Health
– Psychologie des Alterns
Grundlegend für die Organisation des Studiums sind das Modulhandbuch und die Fachprüfungsordnung (FPO).
Hilfreich für den Einstieg ins Studium sind die Präsentationsfolien zur Einführungsveranstaltung.
Diese können im Bereich Formulare, Informationen und Downloads unter Informationen zum Studium nachgelesen werden.
- Bewerbung für den (allgemeinen) Master Psychologie für das WS 24/25
- Bewerbungen für das Wintersemester 2024/25 sind ab 2. Mai 2024 möglich. Bitte beachten Sie, dass zum Wintersemester nur Bewerbungen in das erste und dritte Fachsemester möglich sind.
- Eine Anmeldung mit allen erforderlichen Unterlagen muss bis spätestens 15. Juli 2024 an der FAU eingegangen sein. Die Nachreichefrist für den ersten Studienabschluss, wenn dieser zum Bewerbungszeitpunkt für das erste Fachsemester noch nicht vorliegt, endet am 10. September 2024 (Ausschlussfrist). Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.fau.de/education/bewerbung/bewerbung-masterstudium#psychologie
Für den Studiengang M.Sc. schreibt das Modul 24 „Externes Praktikum“ des Modulhandbuchs ein 6-wöchiges Vollzeitpraktikum vor. Über den Aufenthalt ist ein Bericht anzufertigen.
Inhalt
Eine Praktikumsstelle soll die Möglichkeit bieten, die im Studium erworbenen Kenntnisse unter fachlicher Anleitung in die Praxis umzusetzen sowie praktisch-psychologische Tätigkeiten kennenzulernen und in Beziehung zu den im Studium gelernten psychologischen Theorien zu setzen.
Ein Praktikum, das außerhalb des Psychologiestudiums abgeleistet worden ist, z. B. während eines anderen Studiums oder einer Berufsausbildung, kann nicht als Pflichtpraktikum anerkannt werden.
Betreuung
Der Praktikant / die Praktikantin muss durch einen Psychologen mit M.Sc. oder Diplomabschluss betreut werden. Die Betreuung durch einen Mediziner (auch mit der Zusatzbezeichnung „Psychotherapie“) oder Wirtschaftspsychologen erfüllt nicht die Kriterien zur Anerkennung des Pflichtpraktikums.
Beginn
Vollzeitstudium: Frühestens in der vorlesungsfreien Zeit am Ende des zweiten Semesters, in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit am Ende des dritten Semesters.
Dauer
Sechs Wochen, d.h. mindestens 240 Arbeitsstunden. Es gibt zwei Varianten, diese abzuleisten:
- Vollzeit: 1 x 6 Wochen (bzw. 240 Stunden) in einer Institution
- Teilzeit: 240 Stunden auf mehrere Wochen/Monate verteilt in einer Institution
Die FAU Erlangen-Nürnberg befürwortet einen längeren Praktikumsaufenthalt. Es erfolgt jedoch keine gesonderte Anrechnung der über das erforderliche Maß (240) hinausgehenden Stunden. Die Zahl der tatsächlich geleisteten Stunden kann auf dem Bestätigungsformular des Praktikumgebers vermerkt werden.
Formulare / Bestätigungen
Alle notwendigen Vordrucke finden Sie unter Formulare, Informationen und Download.
Unfallversicherung
Studierende sind während des Pflichtpraktikums nicht durch die Universität unfallversichert, sondern müssen sich diesbezüglich an die Praktikumsstelle wenden.
Ausführliche Erläuterungen finden Sie bei den Formularen zum Praktikum im Downloadbereich.
Auslandspraktika
Informationen zu Auslandspraktika finden Sie auf den Seiten der FAU zum Praxisaufenthalt im Ausland und zum „ERASMUS+“-Praktikum.
Erläuterung zu Praktikumsbestätigungen
⇒ Bestätigung des Pflichtpraktikums für die Praktikumsstelle
Viele Praktikumsstellen verlangen eine Bestätigung, dass das Praktikum Bestandteil des Psychologie-Studiums ist. Dieses finden Sie unter Formulare, Informationen und Download. Falls Ihre Praktikumsstelle eine personalisierte Bestätigung ggf. mit Unterschrift darauf benötigt, fragen Sie beim Sekretariat des Prüfungsausschusses (Martina Schön) nach.
Es wird lediglich die in der Prüfungsordnung aufgeführte Mindestdauer des Pflichtpraktikums bestätigt (sechs Wochen bzw. 240 Stunden), nicht jedoch diejenigen Anteile eines Praktikums, die darüber hinausgehen.
⇒ Bestätigung Ihres Pflichtpraktikums durch den Praktikumsgeber
Um Ihr Praktikum anerkennen zu lassen, müssen dem Prüfungsausschuss neben dem Praktikumsbericht auch die Praktikumsbestätigung der Praktikumsstelle mit Originalunterschrift und Stempel vorliegen.
Der Praktikumsbericht
soll mindestens 10 ganze (!) und maximal 20 Seiten Fließtext ohne Deckblatt/Literaturangaben o.ä. umfassen und in deutscher Sprache verfasst sein (Formatierung: Arial oder Times New Roman 12pt, Seitenränder 2 cm, Zeilenabstand 1,5, Überschriften in Textgröße, ggf. fett/farbig formatiert; keine Aufzählungen!).
Er soll in folgende drei Kapitel unter den nachstehenden Überschriften gegliedert sein:
- Beschreibung der Praktikumsstelle
- Beschreibung der Praktikumstätigkeiten
- persönliche Bewertung des Praktikums
Den Bericht reichen Sie bitte im PDF- oder Wordformat per Email ein (ifp-msc-praktikumsberichte@fau.de). Bitte geben Sie im Praktikumsbericht Ihre Matrikelnummer an und schreiben Sie dazu, nach welcher Prüfungsordnung Sie studieren bzw. wann Sie mit Ihrem Master begonnen haben.
Nach Abschluss des Praktikums
Die Originalbestätigung ist lose im Sekretariat des Lehrstuhls Psychologische Diagnostik, Methodenlehre und Rechtspsychologie persönlich abzugeben oder postalisch zuzusenden (Kontakt: Verena Swienty). Legen Sie keine Zeugnisse bei und fertigen Sie für sich eine Kopie der eingereichten Unterlagen.
Den Bericht reichen Sie bitte im PDF- oder Wordformat per Email ein (ifp-msc-praktikumsberichte@fau.de).
Zeitraum für die Einreichung: drei Monate nach Beendigung des Praktikums.
Die ECTS-Punkte werden in der Regel in zwei bis drei Wochen nach Abgabe der Unterlagen gutgeschrieben.
Bitte beachten: Wenden Sie sich bei organisatorischen Fragen zuerst an das Sekretariat des Prüfungsausschusses, Martina Schön. Viele Fragen können schon dort beantwortet werden. Ansonsten wird Ihre Anfrage an die Praktikumsbeauftragte weitergeleitet.
PD Dr. Sabine Hommelhoff
Institut für Psychologie
Nägelsbachstr. 49c, Raum 6.316, 91052 Erlangen
sabine.hommelhoff@fau.de
Im 4. FS ist das Modul „Masterarbeit“ im Studienplan vorgesehen. Die Studierenden bearbeiten unter Betreuung durch einen wissenschaftlichen Mitarbeiter des Instituts für Psychologie eine (in der Regel) empirische Fragestellung in einem Spezialgebiet der Psychologie mit den Standardmethoden des Fachs innerhalb eines begrenzten Zeitraums.
Es wird empfohlen, sich bereits zu Beginn des 3. FS um ein Thema zu bemühen. Informationen und Themen zur Masterarbeit finden Sie bei den meisten Arbeitsgruppen auf deren Website oder in Form von Aushängen am Lehrstuhl.
Bei externen Abschlussarbeiten ist es erforderlich, eine/n interne/n Betreuer/in aus dem Kreis der prüfungsberechtigten Dozenten/innen der Lehreinheit Psychologie zu suchen. Die Themenvergabe erfolgt dann nach Rücksprache mit der/dem externen Betreuer/in (der/die mindestens einen Diplom- oder Masterabschluss in Psychologie haben muss) ) durch den/die interne/n Betreuer/in. Auch die Bewertung der Arbeit nach Abgabe erfolgt durch den/die interne/n Betreuer/in.
Das formelle Prozedere bei der Anmeldung einer externen Abschlussarbeit entspricht also dem Vorgehen bei Anmeldung einer internen Abschlussarbeit. Die Einbeziehung der externen Betreuung erfolgt in Absprache mit der internen Betreuung, bei der die Verantwortung für die Arbeit und ihre Bewertung obliegt.
Bitte machen Sie sich vor Beginn der Masterarbeit mit den Informationen vertraut.
- Hinweise zum Erstellen von Abschlussarbeiten
- Bewertungsrichtlinien für Abschlussarbeiten
Diese finden Sie bei Informationen, Formulare, Download unter dem entsprechenden Studiengang und dann weiter zu „Formulare zur Abschlussarbeit“.
Innerhalb des Masterstudiums können aufgrund des Numerus-Clausus-Status des Faches Psychologie für zusätzliche, über die notwendigen Pflicht- und Wahlmodule hinausgehende Lehrveranstaltungen des Instituts keine zusätzlichen Leistungspunkte/Teilnahmebestätigungen erworben werden, wenn die ECTS auch im Ergänzungsbereich bereits ausgeschöpft sind.