M.Sc. Psychologie: Studienbeginn vor WS 17/18
Grundlegend für die Organisation des Studiums sind das Modulhandbuch und die Fachprüfungsordnung (FPO).
Diese können im Bereich Formulare, Informationen und Downloads unter Informationen zum Studium nachgelesen werden.
Für den Studiengang M.Sc. schreibt das Modul 14 des Modulhandbuchs ein 6-wöchiges externes Praktikum vor. Über den Aufenthalt ist ein Bericht anzufertigen.
Inhalt
Eine Praktikumsstelle soll die Möglichkeit bieten, die im Studium erworbenen Kenntnisse unter fachlicher Anleitung in die Praxis umzusetzen sowie praktisch-psychologische Tätigkeiten kennenzulernen und in Beziehung zu den im Studium gelernten psychologischen Theorien zu setzen.
Ein Praktikum, das außerhalb des Psychologiestudiums abgeleistet worden ist, z. B. während eines anderen Studiums oder einer Berufsausbildung, kann nicht als Pflichtpraktikum anerkannt werden.
Betreuung
Der Praktikant / die Praktikantin muss durch einen Psychologen mit M.Sc. oder Diplomabschluss betreut werden. Die Betreuung durch einen Mediziner (auch mit der Zusatzbezeichnung „Psychotherapie“) oder Wirtschaftspsychologen erfüllt nicht die Kriterien zur Anerkennung des Pflichtpraktikums.
Beginn
Frühestens in der vorlesungsfreien Zeit am Ende des zweiten Semesters, in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit am Ende des dritten Semesters
Dauer
Insgesamt mindestens sechs Wochen (d.h. mindestens 225 Arbeitsstunden) in einer Einrichtung. Es gibt zwei Varianten, diese sechs Wochen an einer Institution abzuleisten:
- 1 x 6 Wochen (bzw. 225 Stunden)
- semesterbegleitend über 225 Stunden
Die FAU Erlangen-Nürnberg befürwortet einen längeren Praktikumsaufenthalt, auch wenn die darüber hinausgehenden Stunden nicht im Rahmen des Pflichtpraktikums angerechnet bzw. der Praktikumsstelle als Pflichtpraktikum im Rahmen des Studiums bestätigt werden können.
Formulare / Bestätigungen
Alle notwendigen Vordrucke finden Sie unter Formulare, Informationen und Download.
Unfallversicherung
Studierende sind während des Pflichtpraktikums nicht durch die Universität unfallversichert, sondern müssen sich diesbezüglich an die Praktikumsstelle wenden.
Ausführliche Erläuterungen finden Sie bei den Formularen zum Praktikum im Downloadbereich.
Erläuterung zu Praktikumsbestätigungen
⇒ Bestätigung des Pflichtpraktikums für die Praktikumsstelle
Viele Praktikumsstellen verlangen eine Bestätigung, dass das Praktikum Bestandteil des Psychologie-Studiums ist. Falls Ihre Praktikumsstelle eine Unterschrift darauf benötigt, fragen Sie beim Sekretariat des Prüfungsausschusses (Kontakt) nach. Es wird lediglich die in der Prüfungsordnung aufgeführte Mindestdauer des Pflichtpraktikums bestätigt (sechs Wochen bzw. 240 Stunden), nicht jedoch diejenigen Anteile eines Praktikums, die darüber hinausgehen.
⇒ Bestätigung Ihres Pflichtpraktikums durch den Praktikumsgeber
Um Ihr Praktikum anerkennen zu lassen, müssen dem Prüfungsausschuss neben dem Praktikumsbericht auch die Praktikumsbestätigung der Praktikumsstelle mit Originalunterschrift und Stempel vorliegen.
Der Praktikumsbericht
soll mindestens 3 maximal 5 Seiten ohne Deckblatt/Literaturangaben o.ä. umfassen und in deutscher Sprache verfasst sein (Formatierung: Arial oder Times New Roman, Schriftgröße 12, Seitenränder 2 cm, Zeilenabstand max. 1,5, Überschriften in Textgröße, ggf. fett/farbig formatiert; keine Aufzählungen!).
Er soll in folgende drei gleichwertige Kapitel (jedes Kapitel wenigstens eine Seite) unter den nachstehenden Überschriften gegliedert sein und darüber informieren:
- Beschreibung der Praktikumsstelle
- Beschreibung der Praktikumstätigkeiten
- Persönliche Bewertung des Praktikums
Den Bericht reichen Sie bitte im PDF- oder Wordformat per Email ein (ifp-msc-praktikumsberichte@fau.de). Bitte geben Sie im Praktikumsbericht Ihre Matrikelnummer an und schreiben Sie dazu, nach welcher Prüfungsordnung Sie studieren bzw. wann Sie mit Ihrem Master begonnen haben.
Nach Abschluss des Praktikums
Folgende Unterlagen benötigen wir nach Beendigung des Praktikums von Ihnen:
- Praktikumsbestätigung auf unserem Vordruck im Original
- Praktikumsbericht im PDF- oder Wordformat per Email (ifp-msc-praktikumsberichte@fau.de)
Die Bestätigung ist im Sekretariat des Lehrstuhls Psychologische Diagnostik, Methodenlehre und Rechtspsychologie persönlich abzugeben oder postalisch zuzusenden (Kontakt). Legen Sie keine Zeugnisse bei und fertigen Sie für sich eine Kopie der eingereichten Unterlagen.
Zeitraum für die Einreichung: drei Monate nach Beendigung des Praktikums.
Lesen Sie bitte vor Kontaktaufnahme (per Mail) die vorstehenden Regeln.
PD Dr. Sabine Hommelhoff
Institut für Psychologie
Nägelsbachstr. 49c, Raum 6.316, 91052 Erlangen
sabine.hommelhoff@fau.de
Masterarbeit
Im 4. FS ist das Modul „Masterarbeit“ im Studienplan vorgesehen. Hierbei handelt es sich um die Durchführung einer selbstständigen, in der Regel empirischen wissenschaftlichen Arbeit. Damit soll der Nachweis erbracht werden, dass Studierende unter Betreuung eines Dozenten/einer Dozentin in einer begrenzten Zeit eine eng umgrenzte Fragestellung aus der Psychologie mit wissenschaftlichen Methoden bearbeiten und eine Arbeit nach den Regeln der wissenschaftlichen Dokumentation schriftlich verfassen können.
Es wird empfohlen, sich bereits zu Beginn des 3. FS um ein Thema zu bemühen. Informationen und Themen zur Masterarbeit finden Sie bei den meisten Arbeitsgruppen auf deren Website oder in Form von Aushängen am Lehrstuhl.
Bei externen Abschlussarbeiten ist es erforderlich, eine/n interne/n Betreuer/in aus dem Kreis der prüfungsberechtigten Dozenten/innen der Lehreinheit Psychologie zu suchen. Die Themenvergabe erfolgt dann nach Rücksprache mit der/dem externen Betreuer/in (der/die mindestens einen Diplom- oder Masterabschluss in Psychologie haben muss) ) durch den/die interne/n Betreuer/in. Auch die Bewertung der Arbeit nach Abgabe erfolgt durch den/die interne/n Betreuer/in.
Das formelle Prozedere bei der Anmeldung einer externen Abschlussarbeit entspricht also dem Vorgehen bei Anmeldung einer internen Abschlussarbeit. Die Einbeziehung der externen Betreuung erfolgt in Absprache mit der internen Betreuung, bei der die Verantwortung für die Arbeit und ihre Bewertung obliegt.
Bitte machen Sie sich vor Beginn der Masterarbeit mit den Informationen vertraut.
- Hinweise zum Erstellen von Abschlussarbeiten
- Bewertungsrichtlinien für Abschlussarbeiten
Diese finden Sie bei Informationen, Formulare, Download unter dem entsprechenden Studiengang und dann weiter zu „Formulare zur Abschlussarbeit“.